Strafrecht, Sanktionen und Compliance
Das Strafrechts-, Sanktions- und Compliance-Team von Abreu Advogados besteht aus einer Gruppe von Anwälten mit umfangreicher Erfahrung in der Vertretung von Kunden in komplexen Fällen, entweder krimineller oder administrativer Art, die eine spezialisierte und personalisierte Rechtsberatung anbieten.
Innerhalb des Strafrechts verfügt das Team über solide gesammelte Erfahrungen, zu denen auch die Vertretung natürlicher und juristischer Personen in den verschiedensten Strafverfahren mit besonderem Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Finanzkriminalität, Korruption, Betrug, Steuerstraftaten und Geldwäsche sowie auf Strafverfahren mit politischen und öffentlichen Amtsträgern gehört.
In Bezug auf Ordnungswidrigkeiten umfasst die Erfahrung des Teams alle regulierten Sektoren, insbesondere die Banken- und Kapitalmärkte, das Gesundheitswesen und die Versicherungsbranche.
Das Team hat auch in anderen Bereichen, in denen ein Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten besteht, wichtige Arbeit geleistet, wie etwa in den Fällen, in denen der Rechnungshof für Entschädigungsverfahren zuständig ist, die sich aus Strafsachen gegen politische und öffentliche Amtsträger ergeben, sowie in den Fällen, in denen die Bank von Portugal gute Bewertungen vornimmt, und in denen die im Allgemeinen Arbeitsrecht für die öffentliche Verwaltung geregelten Sanktionsverfahren angewandt werden.
Die rechtliche Beratung in Compliance-Angelegenheiten – in mehreren Tätigkeitsbereichen – war ein wichtiger Teil der Tätigkeit des Teams, in dem es eine Perspektive der Risikoprävention auf der Grundlage eines personalisierten Umgangs mit jedem Kunden eingenommen hat, um die im Einzelfall erforderlichen spezifischen Risikopräventionsmaßnahmen zu entsprechen, die Folgendes umfassen:
- Erstellung, Ausführung, Überprüfung und Überwachung von Compliance-Programmen;
- Durchführung von Due Dillegences bei der Einführung interner Kontrollsysteme oder bei bestimmten Transaktionen;
- Ermittlungen und interne Audits;
- Ausbildung von Führungskräften, Direktoren, Compliance-Beauftragten, Datenschutzbeauftragten und anderen Mitarbeitern;
- Modelle von Corporate Governance;
- Verhinderung von Korruption und Geldwäsche;
- Krisenmanagement;
- Cybersicherheit.