Restrukturierung und Insolvenz
Das Restrukturierungs- und Insolvenzteam von Abreu Advogados besteht aus einer Gruppe von Anwälten mit fundierter Erfahrung und detaillierten Kenntnissen in Vorinsolvenz- und Unternehmensinsolvenzfällen, an denen sowohl portugiesische als auch multinationale Unternehmen beteiligt sind.
Das Restrukturierungs- und Insolvenzteam von Abreu Advogados vertritt die Interessen der Gläubiger (einschließlich besonderer Revitalisierungsprozesse), der Mitglieder der gesetzlichen Organe und auch der Aktionäre von Unternehmen, die mit solchen Prozessen konfrontiert sind, stets vorbehaltlich einer vorherigen und sorgfältigen Prüfung des möglichen Vorliegens von Interessenkonflikten.
Neben Unternehmensangelegenheiten hat das Restrukturierungs- und Insolvenzteam von Abreu Advogados ständig Mitglieder der gesetzlichen Organe über Strafsachen strategisch beraten.
Außerdem verfügt das Restrukturierungs- und Insolvenzteam von Abreu Advogados über umfangreiche Erfahrung in der Unternehmensumstrukturierung von portugiesischen Unternehmen, die allein in Portugal tätig sind, von ausländischen Unternehmen, die in Portugal tätig sind, und von portugiesischen Unternehmen, die im Ausland tätig sind (internationale portugiesische Unternehmen), die aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Expansion in Portugal und in den anderen Jurisdiktionen, in denen sie tätig sind, umstrukturiert werden müssen.
Das Restrukturierungs- und Insolvenzteam von Abreu Advogados arbeitet sehr eng mit den Finanz-, Steuer- und Arbeitsrechtsteams der Kanzlei zusammen, die dynamische Teams bereitstellen, die sicherstellen, dass jeder Kunde eine schnelle, spezialisierte Dienstleistung erhält, die sich vollständig auf praktikable Lösungen und Tätigkeiten konzentriert und sich der Wahrung der Interessen der Kunden widmet.
Das Restrukturierungs- und Insolvenzteam von Abreu Advogados ist qualifiziert, Rechtsberatung bei der Restrukturierung und Insolvenz in folgenden Fragen anzubieten:
- Insolvenzfälle der Gesellschaft, sei es im Namen der Gläubiger, der Mitglieder der gesetzlichen Organe oder der Aktionäre der insolventen Gesellschaften;
- Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen, die sich unmittelbar aus Insolvenzverfahren nach Genehmigung von Sanierungsplänen ergeben können oder als Präventivmaßnahme oder zur Maximierung der effektiven Ressourcennutzung eingesetzt werden können;
- Beratung bei speziellen Vorinsolvenzverfahren (einschließlich PEAPs);
- Beratung der Gläubiger bei der Akquisition von Gütern aus Insolvenzmassen;
- Rechtsberatung in Bezug auf Insolvenzmasse und Insolvenzverwalter;
- Beratung und Vertretung im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren;
- Beratung bei ausländischen Insolvenzverfahren und Sekundärverfahren;
- Beratung bei Qualifizierungsveranstaltungen, auch aus krimineller Sicht.
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